Kindergeld
Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt des Kindes. Das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Wenn Sie Kindergeld beantragen wollen, müssen Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur) wenden. Die zuständige Familienkasse für Schleswig befindet sich in Flensburg:
Familienkasse Flensburg
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
E-Mail Familienkasse-Flensburg@arbeitsagentur.de

Generelle Auskünfte erhalten Sie auch über die kostenfreie Hotline der Familienkasse 0800 4 5555 30.
Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-Center montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag.