Zunächst wird durch die Adoptionsvermittlungsstelle genau geprüft, ob Sie sich für eine Adoption eignen. Falls Sie grundsätzlich geeignet sind, wird geschaut, ob Ihnen einen Kind vermittelt werden kann, zu dem Sie als Eltern passen.
Wenn das gelingt, beginnt zunächst die sogenannte „Adoptionspflegezeit“. Währenddessen übernehmen Sie bereits alle Verpflichtungen, die durch die Betreuung des Kindes entstehen. Die Adoptionsvermittlungsstelle betreut Sie in dieser Zeit und erstellt ein Gutachten.
Nach einer angemessenen Pflegezeit können Sie einen Adoptionsantrag beim Familiengericht stellen. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden. Das Familiengericht prüft anschließend, unter Berücksichtigung des Gutachtens, den Adoptionsantrag und entscheidet letztlich über die Adoption.